Wie werde ich Mitglied?
Vielen Dank für Dein Interesse Mitglied des VÖAP zu werden. Hierzu sind wenige Formalitäten notwendig. Bitte fülle das Kontaktformular vollständig aus und lade Deinen Lebenslauf inkl. Filmographie hoch. Der Vorstand überprüft die Daten hinsichtlich der Erfüllung der Statuten. Nähere Informationen zur Mitgliedschaft sowie ihren Rechten und Pflichten sind bitte in den Statuten nachzulesen.
Voraussetzung für Vollmitgliedschaft:
Am wichtigsten ist, dass Du Deine Funktion in mindestens 3 Spielfilmproduktionen (Kino/TV) oder in vergleichbarer Tätigkeit bei Fernsehserien (3 x 90 Minuten) oder Dokumentarfilmen hauptverantwortlich als ProduktionsleiterIn, 1. AufnahmeleiterIn, Motiv-AufnahmeleiterIn, Set-AufnahmeleiterIn oder ProduktionskoordinatorIn ausgeübt hast.
Vollmitglied bzw. Ordentliches Mitglied:
Die Abstimmung über eine Aufnahme als Vollmitglied findet jährlich in der Generalversammlung statt. Die Anwesenheit bei dieser Generalversammlung ist obligatorisch. Eine Aufnahme ist daher auch nur jährlich möglich. Dein Profil wird nach Erhalt des Mitgliedsbeitrags über Euro 75,- freigeschalten und die Login-Daten übermittelt. Bitte bei der Überweisung den vollen Namen und „Mitgliedsbeitrag JJJJ“ angeben. Dein Profil ist in Folge selbst zu verwalten und es können beliebig viele Projekte angegeben werden.
Außerordentliches Mitglied:
Gerne kannst Du in unserem internen Bereich als ProduktionsfahrerIn, Set-AssistentIn oder Produktions/Aufnahmeleiter-AssistentIn gelistet werden. Hierzu fülle bitte ebenfalls das Kontaktformular aus und schreibe uns wer Dich empfohlen hat. Die Listung im internen VÖAP Bereich erfolgt nach Erhalt des Mitgliedsbeitrag in der Höhe von Euro 25,-. Als außerordentliches Mitglied und Mitgliedsanwärter ist ein Teilnehmen an der jährlichen Generalversammlung möglich, allerdings gibt es kein Stimmrecht.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch Tod. Bei Beendigung der Berufsfunktion, sowie durch Bildungs- oder Mutterschaftskarenz kann auch das Ruhen der Mitgliedschaft erfolgen.Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Mitglieder die den Jahresbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht bezahlt haben, werden auf der Website nicht mehr gelistet.
Wir freuen uns über Deine Absicht ein Mitglied des VÖAPs zu werden und hoffen Dich bald begrüßen zu dürfen!
Der Vorstand.